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Geißler und die "Friedenspflicht"
Seit Geißler als "Vermittler" im Streit um das Prestigeprojekt "Stuttgart 21" eingesetzt (und von Mappus bereits beschädigt worden) ist, macht das Wort von der Friedenspflicht die Runde. Dabei ist dieses Wort nicht nur problematisch, sondern fehl am Platze.
Wie es in der Wikipedia so schön steht, ist Friedenspflicht "ein Begriff aus dem Tarifvertragsrecht und aus dem Betriebsverfassungsrecht. Demnach sind die Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeberverband/Arbeitgeber) bzw. die Betriebsparteien (Betriebsrat, Arbeitgeber) zu bestimmten Zeiten oder stets verpflichtet, Kampfmaßnahmen (Streiks, Aussperrung) zu unterlassen."

Was ist nun an diesem Begriff problematisch? Nun, hier wird ein definierter Begriff aus einer bestehenden gesetzlichen Regelung auf die S21-Begebenheit angewandt. Dumm nur, dass Friedenspflicht als Begriff eben bereits definiert ist, und den völlig anderen Verhältnissen um S21 nicht einfach so übergestülpt werden kann. In Stuttgart sind Gegner und Befürworter weder Vertragsparteien, noch haben sie sich im Vorfeld auf einzhaltende Rahmenbedingungen festgelegt.
Mehr noch: Friedenspflicht impliziert eine Verpflichtung, an die sich die Parteien zu halten hätten. Nun dürfte es aber so sein, dass in der öffentlichen Wahrnehmung die Aktionen der Gegner viel mehr als "Störung" (im Sinne von Störung der Ruhe, der Ordnung) wahrgenommen werden als die "regulären" Baumaßnahmen. Eine Friedenspflicht nimmt die Gegner also viel mehr in die Pflicht als die S21-Projektträger.
Gleichzeitig könnte dieser Begriff dazu führen, dass in der öffentlichen Wahrnehmung der Eindruck entsteht, die Gegner müssten jetzt ruhig sein, sprich, ihre Aktionen stoppen. Denn sonst würden sie nach dieser Logik ja die Friedenspflicht verletzen. Dass die ominöse Friedenspflicht beispielsweise das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht tangiert (um bei den Protesten zu bleiben), fällt dabei hinten runter.
Man kann sich schon die Schlagzeilen und Statements S21-Befürworter nach einer Demonstration der Gegner vorstellen: "S21-Gegner halten sich nicht an die Friedensppflicht!"
Auch hier zeigt sich wieder das Problem, das entsteht, wenn man bereits definierte Begriffe auf ganz andere Verhältnisse anwendet.
Nun ist Heiner Geißler ja nicht blöd. Man kann darüber spekulieren, ob er diesen Begriff aus dem Tarifvertrags- und Betriebsverfassungsrechtnicht nicht ganz bewußt gewählt hat. Der Begriff kann auf der mittelbaren Ebene den S21-Projektträgern viel nützen, den S21-Gegnern aber schaden, in dem er zu dem Eindruck verleitet, die Gegner hielten sich nicht an irgendwelche nicht genauer definierten Pflichten einer nicht genauer definierten Friedlichkeit, seien also nur Querulanten. Was Mappus bereits wiederholt geäußert hat, nämlich dass es den Gegnern gar nicht mehr nur um den Bahnhof, sondern um die Machtverhältnisse im Lande ginge, kann durch die Verwendung und Etablerung des Buzzwords "Friedenspflicht" unterschwellig vertieft werden. Das Gerede von einer "Friedenspflicht" könnte also ducrhaus Teil der Abwertungsstrategie gegenüber den S21-Gegnern sein.
Der Begriff der Friedenspflicht ist daher nicht nur formal falsch, sondern auch unaufrichtig und gefährlich.
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