| « "Nacktscanner": Viel Lärm um eigentlich nichts | Nazis auslachen oder Admins auslachen? » |
Monika Harms: Vertrauen oder Glaube?
Generalbundesanwätin Monika Harms hat in einem Interview mit der Leipziger Volksszeitung (via heise; leider ist der Artikel der LVZ nicht einzeln erhältlich) für mehr Vertrauen in behördliche Ermittlungsarbeiten geworben.
Über die Tatsache, dass ausgerechnet die Gneralbundesanwältin, die bei ihren sogenannten Antiterror-Ermittlungen bereits mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen hat, um Vertrauen bittet, ist an anderer Stelle bereits genug gesagt worden.
Das geflügelte Wort, man könne Vertrauen nicht fordern, sondern müsse es sich erwerben, sei an dieser Stelle aber noch einmal genannt.
Was bei den Auszügen aus dem Interview der LVZ interessant ist, ist die Begründung, mit der Frau Harms Vertrauen fordert:
"Wir wollen doch gar nicht in den Computer des Privatbürgers schauen, sondern bei einem verdichteten Verdacht die Gefahr schwerster Anschläge abwehren.
Quelle: heise.de
Die Botschaft ist klar: Der Privatbürger hat von den Ermittlungsbehörden nichts zu befürchten.
Im Klartext: Der Privatbürger hat von den Ermittlungsbehörden nichts zu befürchten. Die Voraussetzung dafür, dass er von den Ermittlungsbehörden nichts zu befürchten hat, ist Vertrauen, welches er den Ermittlungsbehörden entgegenbringt. Solange also der Bürger die Handlungen der Ermittlungsbehörden und seiner Vertreter nicht kritisch beäugt oder gar in Frage stellt, sind ihm die Ermittlungsbehörden wohlgesonnen. Vertrauen besteht nach dieser Lesart darin, zu glauben, dass "die da oben schon das richtige machen".
Wohlgemerkt: Einen rechtlichen Anspruch darauf, dass "die da oben schon das richtige machen", hat man nicht. Man muss eben den Ermittlungsbehörden und den Versprechungen ihrer Funktionsträger, hier Frau Harms, glauben. Dieser Glaube, sofern er nur fest genug ist, begründet sich aus sich selbst heraus.
Der Bürger kann, sofern er nur fest genug an die Unfehlbarkeit der Ermittlungsbehörden glaubt, also darauf vertrauen, das sich die Maßnahmen wohlwollender Ermittlungsbehörden nicht gegen ihn richtet. Diese Auffassung findet ihren Ausdruck im Versprechen der Frau Harms, dass Ermittlungsinstrumente, die gegen den Bürger eingesetzt werden können, nicht gegen ihn eingesetzt werden. Versprochen. Ganz fest, großes Indianerehrenwort. Es sei denn, dass...
Nach dieser Logik wäre jede Beschränkung der Ermittlungsbehörden und ihrer Methoden unnötig (und strafverfolgungstechnisch sogar kontraproduktiv), da der Bürger ja darauf vertrauen könne, dass Ermittlungen ungeachtet aller vorhandenen Werkzeuge stets angemessen sei. Nun weiß man aber, das staatliches Handeln nicht im luftleeren Raume stattfindet, sondern von menschlichem Handeln mit Leben gefüllt wird. Und man weiß auch, dass dieses menschliche Handeln immer wieder dazu führte und führen wird, dass staatliche Maßnahmen nicht angemessen waren. Das ist normal, und dagegen ist auch kein Kraut gewachsen. Aber genau aus diesem Wissen heraus existieren Schranken staatlichen Handelns. Diese Schranken sind Teil dessen, was einen Rechtsstaat ausmacht. Dazu gehört auch, dass staatliches Handeln nicht unberechenbar wird.
Versprechnungen nach Gutsherrenart, dass man etwas schon nicht machen würde, obwohl man es kann, gehören nicht dazu.
Trackback-Adresse für diesen Eintrag
Trackback-URL (Rechtsklick und Verknüpfungs-/Link-Adresse kopieren)



Letzte Kommentare