| « Vorratsdatenspeicherung: Dieter Wiefelspütz redet Klartext | Vorratsdatenspeicherung: Best practise » |
Vorratsdatenspeicherung: Die Erklärung der sechsundzwanzig - ja, was eigentlich?
Die SPD-Abeordneten Christoph Strässer, Niels Annen, Axel Berg, Lothar Binding, Marco Bülow, Siegmund Ehrmann, Gabriele Frechen, Martin Gerster, Renate Gradistanac, Angelika Graf, Gabriele Groneberg, Gabriele Hiller-Ohm, Christel Humme, Josip Juratovic, Anette Kramme, Ernst Kranz, Jürgen Kucharczyk, Katja Mast, Matthias Miersch, Rolf Mützenich, Andrea Nahles, Ernst Dieter Rossmann, Bernd Scheelen, Ewald Schurer, Wolfgang Spanier und Ditmar Staffelt haben im Bundestag für die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Das unterscheidet sie nicht von den anderen Abgeordneten, die sich als Totengräber der freiheitlichen Gesellschaft zu erkennen gegeben haben.
Was diese Abgeordneten allerdings heraushebt, ist eine Erklärung (pdf-Datei, hier Anlage 4), die sie zur Abstimmung abgegeben haben. Liest man diese erklärung, so kann man über die abenteuerliche Argumentaion nur noch den Kopf schütteln. So sprechen die Abgeordneten von “schwerwiegenden politischen und verfassungsrechtlichen
Bedenken". Sie erklären, erkannt zu haben, dass “Freiheitsrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung konstitutiven Charakter für die Existenz unseres Gemeinwesens haben". Ganz konkret wird die Vorratsdatenspeicherung eingeschätzt als “Generalverdacht gegen alle Bürger", die Tendenz der vergangenen Jahre fortsetzend, “mit neuen Gesetzen vermeintlich Sicherheit zu erhöhen und Freiheitsrechte einzuschränken. Der vorliegende Gesetzentwurf befördert diesen Paradigmenwechsel und ist deshalb bedenklich.”
Halt, mag der aufmerksame Leser nun einwenden, hieß es im Anfang nicht, die Volksvertreter hätten der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt? Wie paßt denn das mit der Erklärung zusammen?
Gemach, gemach. Das haben die Abgeordneten in ihrer Erklärung ebenfalls erläutert: “Trotz schwerwiegender politischer und verfassungsrechtlicher Bedenken werden wir im Ergebnis dem Gesetzentwurf […] zustimmen.” Denn es gehe es ja um Terrorbekämpfung, und da müssen schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken eben zurückstehen. Stichwörter sind hierbei die gewohnten Schlüsselreiz-Worthülsen “internationaler Terrorismus” und “dessen Folgeerscheinungen” und die dadurch entstandene “labile Sicherheitslage", und zwar “auch in Deutschland” und “Verhinderung schwerster Straftaten".
Schlußendlich könne man dem Gesetzesentwurf “trotz […] Bedenken zustimmen, weil es den Rechtspolitikern unserer Fraktion gelungen ist, hohe Hürden für die Umsetzung dieser problematischen Restriktionen einzuziehen.” Wie hoch diese Hürden sind, und wieviel diese Hürden in der Praxis wert sein dürften, hat der AK Vorratsdatenspeicherung dokumentiert. Bei dieser Gelegenheit darf auch noch darauf hingewiesen werden, dass es keinesfalls nur um schwerste Straftaten geht. Die Vorratsdatenspeicherung darf “allen mittels Telekommunikation begangenen Straftaten” verwendet werden - auch bei Bagatelldelikten.
Die Gedankenlogik der Abgeordneten kommt am deutlichsten im letzten Satz der Erklärung zum Vorschein, weswegen er hier in voller Länge zitiert wird: “Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.”
Zu deutsch: Wir stimmen für ein Gesetz, das wir für, hmmm, vieleicht, sogar ziemlich wahrscheinlich für verfassungswidrig halten. Für falsch halten wir es sowieso, aber darum geht’s hier nicht, das ist nämlich Politik.
Im Endeffekt ist es uns eigentlich egal. Wenn’s denn wirklich verfassungswidrig sein sollte, so wird sich schon das Bundesverfassungsgericht damit beschäftigen.
Damit wir aber in jedem Fall gut dastehen, geben wir noch eine Erklärung ab, warum wir so abgestimmt haben, wie wir eigentlich nach unserer Überzeugung nicht abstimmen hätten dürfen. Geht das Gesetz durch, so können wir auf unsere Bedenken verweisen - auch gegenüber den wenigen empörten Bürgern: “Ja, wir wollten ja nicht so recht, aber der Kampf gegen den Terror, ihr müßt schon verstehen…".
Wird das Gesetz aber vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt, so haben wir es ja immer schon gewußt: “Ja, wir wollten ja nicht so recht, aber der Kampf gegen den Terror, ihr müßt schon verstehen…".
Das nennt man wohl politisches Denken. Vielen Dank für diese Lehrstunde, meine Damen und Herren.
Udo Vetter schreibt auf law blog:
Ich hätte es für denkbar gehalten, dass der eine oder andere Abgeordnete verfassungswidrige Gesetze abnickt, weil er dämlich ist. Und es nicht rafft, was er beschließt. Ebenso konnte ich mir vorstellen, dass Abgeordnete faul sind und gar nicht lesen, worüber sie abstimmen. Auch wenn ich es ungern laut sage, hielt ich es sogar für möglich, dass der eine oder andere Bundestagsabgeordnete sich beim Hammelsprung verläuft, wenn jemand vorher einen Briefumschlag in seinem Büro vergisst.
Allerdings war es für mich bislang unvorstellbar, dass Abgeordnete ein Gesetz verabschieden, das sie für verfassungswidrig halten.
Dominik Becker schreibt dazu im Schnüffelblog:
Der Gesetzgeber ist nach Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte gebunden. Wenn er selber (zumindest teilweise) davon ausgeht, dass ein Gesetz nicht verfassungskonform ist, dann ist es in meinen Augen nicht hinnehmbar, dass er das Gesetz sehenden Auges gleichwohl verabschiedet, sondern muß a) darauf hinwirken, dass das Gesetz verfassungskonform gestaltet wird und wenn das nicht geht b) konsequenterweise seine Zustimmung für das Gesetz verweigern.
Dass (ein Teil) des Gesetzgebungsorganes dem Bundesverfassungsgericht die Prüfung überlassen möchte, ob die Regelung verfassungskonform ist, ist für mich mit Worten nicht mehr beschreibbar, ohne dass ich beleidigend werde. Der Gesetzgeber darf sich nicht auf das BVerfG verlassen, um den Stall auszumisten, weil er bereits selber dafür Sorge zu tragen hat, dass die Grundrechte beachtet werden.
Irgendwas ist ja immer meint:
Das ist wohl das jämmerlichste, was ich seit langem gelesen habe. Sein Gewissen damit zu beruhigen, dass es das BverfG. schon richten wird ist schon schlimm. Aber was ist das für eine Argumentation? Wie kann man einem Gesetz zustimmen, von dem man offensichtlich ausgeht, dass es teilweise verfassungswidrig ist? Je mehr man darüber nachdenkt, desto übler muss einem werden. Mache ich das nächste Mal auch: gegen ein Gesetz verstossen und den Verstoss damit begründen, dass ich darauf warte, dass das Gesetz abgeschafft wird, weil vermutlich verfassungswidrig ist. Alles rückgratlose Opportunisten, die nicht den Mut hatten, sich gegen die Fraktion zu stellen.
Geograffiti faßt zusammen:
Und dann geben sie ihre gespaltene Persönlichkeit in einer geradezu grotesken Argumentationskette auch noch zu Protokoll und betteln um Verständnis für ihre Zustimmung wieder besseren Wissens. Wie Stimmvieh handeln, aber kein Stimmvieh sein wollen, oder was?
Das ist so ziemlich das Erbärmlichste, was mir seit langem im Politkzirkus begegnet ist.
Punktlog meint:
Wer Gesetze verabschiedet und dannach hofft, das Verfassungsgericht würde "möglicherweise" rechtswidrige Bestandteile für unwirksam erklären, der ist nicht nur feige, sondern gibt zu, einen Verfassungsbruch billigend in Kauf genommen zu haben.
Eisscholle schließlich spricht von der “dümmsten Rechtfertigung des Tages".
Trackback-Adresse für diesen Eintrag
Trackback-URL (Rechtsklick und Verknüpfungs-/Link-Adresse kopieren)
1 Kommentar, 3 Trackbacks
Wie auf verschiedenen Webseiten zur Abstimmung über das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen wie der Vorratsdatenspeicherung zu lesen ist, haben 26 Abgeordnete der Partei SP...
Trotz weitreichender Proteste und einer mittlerweile beim Bundesverfassungsreicht vorliegenden Verfassungsbeschwerde ist der zweite Teil des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung in der Bundesrepublik Deutschland zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
...
Wenn man heute die informierten Leute noch fragt, für was die SPD eigentlich steht und man nicht "Lobbyismus" zur Antwort bekommt, dann "auf jeden Fall nicht mehr für die SozialDemokratische Idee"
Wenn die SPD wieder aufstehen möchte, dann muss sie sich durch Taten beweisen und zeigen, dass sie doch noch mehr kann als nur hohle Reden zu geben.
CDU/CSU Die Empfehlung ist nicht überraschend und naturgemäß kurz: Nicht wählbar, wenn es um die Themen Überwachung, Netzpolitik, Bürgerrechte geht. Die CDU/CSU hat sich in den letzten jahren immer wieder hervorgetan, wenn es um die Beschneidung de...
Der Eintrag hat 5 auf Moderation wartende Feedbacks...




Letzte Kommentare