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G8: Polizeimaßnahme oder Repression? Ein Fallbeispiel
Schon im Vorfeld des G8-Gipfels wurde begonnen, die Kritiker des Gipfels zu dämonisieren. Erinnert sei hier beispielsweise an die offensichtlich politisch motivierte Großrazzia gegen linke Projekte, die laut Informanten des Berliner Tagesspiegel auch dazu diente, "Flagge zu zeigen", an die Überwachung des Postverkehrs ganzer Stadtteile, an die Versuche, Betreiber von Internetcafés dazu zu bringen, Videokameras zu installieren und die Aufnahmen der Polizei auszuhändigen.
Derartige Maßnahmen dienen oft auch dazu, Kritiker zu verteufeln und zu kriminalisieren und damit Protest die Legitimation zu entziehen. So erklärte der Sprecher der Bundesgeneralanwaltschaft, Andreas Christeleit, im Heute-Journal ganz offen:
Die heutigen Untersuchungen sollten Aufschluss bringen über die Strukturen und die personelle Zusammensetzung von diesen Gruppierungen, und dienten nicht in erster Linie zur Verhinderung von konkreten Anschlägen. Dafür gab's keine Anhaltspunkte.
Diese Spiel wird von den Massenmedien übrigens seit jeher mitgespielt. Da werden Verdächtige schnell mal verbal in die Nähe von Terroristen gerückt. Dass das Einlassen auf solche Spiele schnell nach hinten losgesehen kann, schient den Berichterstattern noch nicht klar genug zu sein. Die jüngsten Akkreditierungsverweigerungen beispielsweise sollten nicht isoliert, sondern auch im Zusammenhang mit dem Spiel "Angstklima schaffen" betrachtet werden. Dies nur am Rande.
Wie eine - formell sicher einwandfreie - Polizeimaßnahme repressiven, zumindest jedoch einschüchternden Geschmack haben kann, zeigt eine Geschichte, die sich am 29.05. im Vorfeld des G8-Gipfels zugetragen hat.
In Wichmansdorf bei Heiligendamm liegt ein als Dauerkundgebung genehmigtes G8-Camp. Ein LKW-Konvoi von 15 Fahrzeugen, die Material zum Aufbau des Camps mit sich führten, wurde nahe Teschow von der Polizei angehalten. Personen und Fahrzeuge wurden durchsucht und die Personalien aller Beteiligten wurden festgestellt.
Die Begründung der Polizei: Im gesamten Bundesgebiet seien vermehrt Fahrräder gestohlen worden. Es bestehe der Verdacht, dass G8-Gegner diese Fahrräder entwendet hätten, um in Heiligendamm mobil zu sein. Deswegen müsse nun nach dem Diebesgut gesucht werden. Laut indymedia meinte der Einsatzleiter während der Maßnahme, "die Polizei würde den Aufbau des Camps verhindern".
Ein Team von jetsam-Radio führte dazu ein Interview mit dem Pressesprecher der BAO Kavala:
Jetsam-Radio: Wir stehen hier jetzt an der Kreuzung nach Teschow und wir würden gern wissen / es stehen ganz viele Polizisten rum / und ein paar bunte Bauwägen / was ist denn der Grund / was passiert hier gerade?
Pressesprecher Kavala:
Hier wird gerade eine polizeiliche Massnahme durchgeführt, und zwar dahingehend / äh / dass / festgestellt wurde / im Vorfeld / dass im gesamten Bundesgebiet / es zu einem vermehrten Diebstahl von Fahrrädern gekommen ist.
Und / äh / man vermutet / beziehungsweise es gibt Anhaltspunkte dafür / dass diese Fahrräder gezielt / entwendet werden / damit Gipfelgegner hier in Heiligendamm mobil sind.
Jetzt ist diese Polizeinheit während ihrer normalen Streifentätigkeit auf diese / auf diese Kolonne gestoßen / und hat also Fahrräder / auf Anhängern und durch Fenster gesehen / die also auch offen zu sehen waren / die / äh / in diese / in dieses Raster passen / könnten.
Und die polizeiliche Massnahme jetzt besteht darin / dass diese Fahrräder / überprüft werden / dass also sie fahndungsmässig kontrolliert werden / und wenn es keine Beanstandung gibt / werden die Fahrräder ihren / ihren Besitzern wieder übergeben und die Fahrt kann weitergehen.
Das heißt, sämtliche Fahrzeuge werden jetzt nach / ähm / Fahrrädern durchsucht / und diese Fahrräder werden / was wird mit denen gemacht / genau?
Ah / Sie wissen ja / dass jedes Fahrrad hat ja ne / ne / Individualnummer / also eine / eine meistens eine sechs- oder eine achtstellige / und es ist also so, dass / Leute, die ihre Fahrräder als verlustig angegeben haben beziehungsweise als entwendet angegeben haben, diese Nummer / wenn sie sie kennen / der Polizei bei ihrer Anzeigenerstattung zur Kenntnis geben / die wird also in ein / in ein Fahndungssystem eingespeist / und jetzt werden diese / äh Fahrräder / die Nummern, die man hier feststellen kann / äh / mit diesem Fahndungssystem abgeglichen.
Das heißt dann auch, dass sämtliche Menschen, die jetzt hier in der Gegend sich bewegen und eine größere Ansammlung von Fahrrädern dabei haben, damit rechnen müssen, dass sie unter Generalverdacht geraten, dass ihre Fahrräder entwendet wurden?
Wir stellen keine Generalverdächte / das ist also so nicht richtig / und äh / wenn / es also so ist / dass eine bestimmte Personengruppe sich hier in diesem Raum bewegt / zur Zeit des G8es / die Fahrräder mit sich führt / muss sie damit rechnen / dass diese Fahrräder fahndungsmässig überprüft werden.
Was heißt eine bestimmte Personengruppe?
Das / äh / machen wir wir mal nicht an der Personengruppe fest / das machen wir mal an der Anzahl fest.
Weil es hier in Mecklenburg-Vorpommern nicht üblich ist, dass sich / außerhalb des G8-Gipfels größere Personengruppen außer Urlauber / die in zwanzig, dreißig Personenzahlgruppen also / hier vor Ort sind / ohm / durch Mecklenburg-Vorpommern bewegen.
Diese Gruppe von Fahrzeugen, die sich hier aufhält / wieviel Menschen sind da dabei?
Das kann ich nur schätzen.
Also, das weiß ich nicht / ich hab sie nicht gezählt.
Ich schätz mal / fünfzig vielleicht?
Ich kann / bin jetzt / zum jetzigen Zeitpunkt bin ich nicht in der Lage, zu sagen / genau zu sagen / wieviele Personen das sind.
Und kam das in letzter Zeit öfters vor, dass Fahrräder / hier hoch / also, dass man Leute angehalten hat wegen Fahrrädern?
Hier in Mecklenburg-Vorpommern kommt das natürlich / äh / jetzt / vor / weil / wir uns natürlich auf den G8-Gipfel vorbereiten / ist doch klar.
Sonst haben wir ja diesen / diesen Andrang / nicht.
Andreas Skowronek vom 37.6°-Blog bemerkt dazu:
Bereits die Anreise und Vorbereitung der G8-Demo-Aktivitäten wird von Artikel 8 Absatz 1 Grundgesetz geschützt. Folglich ist die Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung und Personalien-Feststellung besonders zu hinterfragen, wenn nirgends gestohlene Fahrräder gefunden wurden. Ganz abgesehen davon, dass das Mitführen gestohlener Sachen nicht sogleich den Schluss zulässt, man hätte die Sachen auch tatsächlich gestohlen. Man kann Diebesgut auch guten Glaubens kaufen oder geschenkt bekommen haben. Die Regeln hierfür stehen dann in §§ 932, 935 Bürgerliches Gesetzbuch.
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