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G8: Journalistin klagt Akkreditierung ein
Nachdem Felix Lee nunmehr doch als Berichterstatter am G8-Gipfel teilnehmen darf, können auch die anderen Journalisten, denen der Zugang verweigert wurde, hoffen.
Offensichtlich führte im Falle Lee das große Medienecho dazu, dass seine Einstufung als Sicherheitsrisiko vom Bundespresseamt und Bundesverfassungsschutz zurückgenommen wurde. Die taz, bei der Lee tätig ist, hatte allerdings angekündigt, bei fortgesetzter Verweigerung der Akkredition eine einstweilige Verfügung erwirken zu wollen.
Genau dies hat jetzt die freie Fotografin Marily Stroux erreicht: Das Verwaltungsgericht Berlin gab einem Eilantrag auf die Ausstellung einer Akkreditierung statt. Wie Linkszeitung und Spiegel online berichten, verletze die Verweigerung der Akkreditierung mehrere Grundrechte der Antragstellerin, nämlich die Pressefreiheit und die Freiheit der Berufsausübung. Zudem sei die Ablehnung auf eine bloße "Empfehlung des BKA" hin zu unkonkret und verletze somit den Gleichbehandlungsgrundsatz, nachdem zunächst einmal jeder Journalist zugelassen werden kann, wenn nicht konkrete Sicherheitsbedenken bestünden.
Die taz will nun Auskunft beim Verfassungschutz beantragen, denn die konkreten Gründe für die wechslenden Einstufungen Lees sind noch immer nicht bekannt.
Mittlerweile fordert auch der stellvertretende CDU/CSU Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach Klarheit. Im Kölner Stadt-Anzeiger fordert er: Die Kriterien müssen klar und nachvollziehbar sein. Es kann nicht sein, dass man sagt: Der darf und der darf nicht, aber wir sagen nicht, warum.
Politblog meint zum Ausgang des Verfahrens: Es ist irgendwie beruhigend, dass es in dieser Republik auch Richter gibt, die offenbar noch nicht vom ausufernden Sicherheitswahn der Exekutive befallen worden sind.
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